International steht die Beseitigung von Unterdrückung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Fokus. Diese Form ist eine der am weitesten verbreiteten und systematisch begangenen Menschenrechtsverletzungen. Darunter fallen zum Beispiel auch Ehrenmorde, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und Frauenhandel, die in manchen Ländern noch immer an der Tagesordnung stehen.
Mindestens 50 Prozent aller Flüchtlinge sind Frauen und Mädchen. Frauen fliehen wegen Unterdrückung und Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen. Aber auch geschlechtsspezifische Gewalt wie genitale Verstümmelung oder Vergewaltigungen sind Gründe, die Frauen zur Flucht zwingen.
Die Auflösung sozialer und gesellschaftlicher Strukturen einer Gesellschaft führt zur Zunahme der Gewaltbereitschaft. In vielen Bürgerkriegen gehören systematische Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen zur erklärten Kriegsstrategie. Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, leiden unter psychischen Langzeitfolgen, Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken und ihrer sozialen Isolation.
Angst ist der ständige Begleiter von Frauen auf der Flucht – Angst vor Gewalt und sexuellen Übergriffen, Hunger und Krankheit, dem Verlust von Angehörigen und einer ungewissen Zukunft.
Frauen verlassen ihre Heimat meist allein mit den Kindern und älteren Familienangehörigen, weil ihre Ehemänner, Väter oder Brüder getötet, gefangengenommen oder als Rebellen oder Soldaten eingezogen wurden. Unter schwierigsten Bedingungen sichern diese Frauen das Überleben ihrer Familien.
Um den Schutz von geflüchteten Frauen weltweit zu gewährleisten, müssten bestehende Instrumente und Richtlinien weiterentwickelt und konsequent umgesetzt werden. Dabei sollten geschlechtsspezifische Fluchtursachen ebenso in den Blick genommen werden, wie die spezifischen Gefahren auf und nach der Flucht. Die gegenwärtige europäische Asylpolitik konzentriert sich auf die Abwehr von Migrationsbewegungen und trägt in ihrer aktuellen Form dazu bei, die Situation von Frauen zu verschlechtern. Das geschieht beispielsweise durch Abschiebungen von Frauen in Länder wie Afghanistan oder die starke Begrenzung des Familiennachzugs. Zu nennen ist weiterhin der Mangel an legalen Zugangswegen, welcher Frauen dazu zwingt, riskante Fluchtrouten zu wählen. Hinzu kommt die zunächst verpflichtende Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, die über keine die Vulnerabilität von Frauen berücksichtigenden Maßnahmen verfügen (wie z.B. abschließbare, nach Geschlechtern getrennte Sanitäranlagen). Auch bei der Bekämpfung von Fluchtursachen müssen geschlechtsspezifische Fluchtgründe in den Blick genommen werden.
Anlässlich des internationalen Frauentags fordert der Flüchtlingsrat NRW wirksamen Gewaltschutz und Teilhabemöglichkeiten für geflüchtete Frauen und Mädchen. Viele der nach Deutschland geflüchteten Frauen und Mädchen haben in ihrer Heimat und auf der Flucht Gewalt und Ausgrenzung erlebt. Deutschland hat sich unter anderem im Rahmen der Istanbul-Konvention verpflichtet, geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Der Gewaltschutz wird in Nordrhein-Westfalen bisher allerdings nicht ausreichend umgesetzt.
Das Landesgewaltschutzkonzept NRW bietet wichtige Rahmenbedingungen für den Schutz von Frauen und Mädchen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Nun ist die Landesregierung gefordert, die konsequente Umsetzung des Konzepts zu gewährleisten. Im Sinne der Istanbul-Konvention sind insbesondere Maßnahmen zur Erkennung von besonderen Schutzbedarfen zu verstärken, um Frauen und Mädchen auch präventiv vor Gewalt zu schützen.
Damit Teilhabe für Frauen tatsächlich garantiert werden kann, braucht es Unterstützungsangebote, die den spezifischen Belangen von Frauen gerecht werden. Landesaufnahmeeinrichtungen kommen diesen Anforderungen in der Regel nicht nach. Denn die immer längere Verweildauer in teilweise entlegenen Einrichtungen ohne angemessenen Zugang zu kommunaler Infrastruktur und damit beispielsweise zu Frauenberatungsstellen, fördert Isolation statt Teilhabe.